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   BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67   

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BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67 (https://dejure.org/1967,27)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1967 - II B 32.67 (https://dejure.org/1967,27)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - II B 32.67 (https://dejure.org/1967,27)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis oder in den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 155
  • DÖV 1967, 867
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67
    Keine Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965), wenn die von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten erlassenen Urteile, deren Divergenz geltend gemacht wird, jeweils auf der Anwendung von Vorschriften verschiedener Länder beruhen (im Anschluß an BVerwGE 16, 53).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu § 53 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - und zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entschieden, daß eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz nicht vorliegt, wenn das Berufungsurteil auf einer in mehreren Gesetzen wörtlich wiederkehrenden Vorschrift beruht, die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960 S. 979; DVBl. 1960 S. 364] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53 ff.]).

    Vielfach weichen nämlich scheinbar inhaltsgleiche Vorschriften in Beamten- oder Besoldungsgesetzen verschiedener Länder im Wortlaut voneinander ab; und selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können - wie schon das Bundesverwaltungsgericht in den Gründen seines Beschlusses vom 10. April 1965 (BVerwGE 16, 53 [57]) hervorgehoben hat - in dem Rahmen und System der Gesetze, in denen sie jeweils enthalten sind, verschiedene Bedeutung haben.

  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu § 53 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - und zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entschieden, daß eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz nicht vorliegt, wenn das Berufungsurteil auf einer in mehreren Gesetzen wörtlich wiederkehrenden Vorschrift beruht, die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960 S. 979; DVBl. 1960 S. 364] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53 ff.]).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 B 70.08

    Zulassung der Revision bei der Entscheidung über ein fehlendes Therapieangebot in

    Doch liegt keine Abweichung i.S.d. § 127 Nr. 1 BRRG vor, wenn die angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte auf der Anwendung von Vorschriften beruhen, die Beamtengesetzen verschiedener Bundesländer (Beschluss vom 30. Mai 1967 BVerwG 2 B 32.67 BVerwGE 27, 155 = Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 17) oder eines Landes und des Bundes angehören.

    Denn selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können in dem Rahmen und System der Gesetze, in denen sie jeweils enthalten sind, verschiedene Bedeutung haben (Urteil vom 30. Mai 1967 a.a.O. S. 158 und Beschluss vom 25. April 1996 BVerwG 10 B 1.95 Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 57).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Dieser Zulassungsgrund erfasst divergierende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zu Fragen des Landesbeamtenrechts (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 B 32.67 - BVerwGE 27, 155 = Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 17 S. 25 f. und 24. März 1997 - BVerwG 2 B 33.97 - a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Eine Abweichung im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG liegt nicht vor, wenn die angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte auf der Anwendung von Vorschriften beruhen, die Beamtengesetzen verschiedener Bundesländer angehören (BVerwG, Beschluß vom 30. Mai 1967 - BVerwG II B 32.67 - BVerwGE 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]).

    Denn selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können in dem Rahmen und System der Gesetze, in denen sie jeweils enthalten sind, verschiedene Bedeutung haben (BVerwGE 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; auch BVerwG, Beschluß vom 25. April 1996 - BVerwG 10 B 1.95 -).

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 755
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